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   BVerwG, 19.07.1996 - 7 B 213.95   

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https://dejure.org/1996,5070
BVerwG, 19.07.1996 - 7 B 213.95 (https://dejure.org/1996,5070)
BVerwG, Entscheidung vom 19.07.1996 - 7 B 213.95 (https://dejure.org/1996,5070)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juli 1996 - 7 B 213.95 (https://dejure.org/1996,5070)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückübertragung des Eigentums an Landgütern - Verfassungswidrigkeit des Restitutionsausschlusses nach § 1 Abs. 8 Buchst. a Vermögensgesetz (VermG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen: Keine unentgeltliche Rückgabe bei Restitutionsausschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerwG, 19.07.1996 - 7 B 213.95
    Das Verwaltungsgericht hat seine Klage gegen die ablehnende Entscheidung des Beklagten abgewiesen, weil die Restitution nach § 1 Abs. 8 Buchst. a des Vermögensgesetzes - VermG - ausgeschlossen, diese Vorschrift durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. April 1991 (BVerfGE 84, 90) als verfassungsmäßig bestätigt worden sei und es keine neuen Tatsachen gebe, welche die Kammer berechtigten, gemäß Art. 100 Abs. 1 GG eine erneute Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit des Restitutionsausschlusses herbeizuführen.
  • BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 1452/90

    Bodenreform II

    Auszug aus BVerwG, 19.07.1996 - 7 B 213.95
    Soweit der Kläger geltend macht, das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil vom 23. April 1991 nur über die Verfassungsmäßigkeit der Nr. 1 der Gemeinsamen Erklärung der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik zur Regelung offener Vermögensfragen vom 15. Juni 1990, nicht aber abschließend über die Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG entschieden, jedenfalls gebe es - falls das Bundesverfassungsgericht diese vermögensrechtliche Vorschrift dennoch für verfassungsmäßig erklärt haben sollte - neue Tatsachen, die einen weiteren Klärungsbedarf begründeten, ist seiner Rüge durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 18. April 1996 - 1 BvR 1452 und 1459/90 sowie 2031/94 (NJW 1996, 1666) - der Boden entzogen worden.
  • BVerfG, 09.01.2001 - 1 BvR 1871/96

    Unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die nach dem

    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juli 1996 - BVerwG 7 B 213.95 -,.
  • BVerwG, 07.08.1996 - 7 B 382.95

    Gemeinsame Erklärung der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der

    Im übrigen liegt es auf der Hand, daß sich aus Art. 3 Abs. 1 GG keine Pflicht des Staates herleiten läßt, Vermögenswerte im Rahmen des gebotenen Ausgleichs unentgeltlich zurückzugeben, deren Rückgabe abweichend von dem gleichzeitig festgelegten Grundsatz der Restitution nach § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG ausgeschlossen ist; denn andernfalls würde diese Vorschrift, die zur Durchführung der in Nr. 1 Satz 1 der Gemeinsamen Erklärung getroffenen Regelung erlassen wurde (BVerfG a.a.O. S. 1671), jeglicher Bedeutung entkleidet und damit unterlaufen (so schon Beschluß des Senats vom 19. Juli 1996 - BVerwG 7 B 213.95 - bisher nicht veröffentlicht).
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